Organisations- und Verwaltungsmodell G.v.D. Nr. 231/2001

Vorwort

Der Verwaltungsrat der SAD AG teilt mit, dass er das vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/01 (ergänzt durch Art. 30 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 81/08) vorgesehene Organisations- und Führungsmodell umgesetzt hat, und zwar, um den Straftaten der fahrlässigen Tötung, sowie der fahrlässigen schweren und sehr schweren Körperverletzung, die durch die Verletzung der bestehenden Arbeitssicherheitsbestimmungen, sowie des Ethik- und Verhaltenskodexes verursacht werden, vorzubeugen.

Dieses Modell ist auf die Vorbeugung von spezifischen, vom Gesetz vorgesehenen Straftaten (sog. „Voraussetzungsstraftaten“) ausgerichtet und enthält eine Reihe von Protokollen, die darauf abzielen, eine Ausführung der Tätigkeiten entsprechend dem Gesetz und unter Einhaltung der Regeln einer intakten und korrekten Verwaltung und Führung, sowie der Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen zu gewährleisten.

Um die Umsetzung des Modells zu gewährleisten, hat der Verwaltungsrat, wie vorgesehen, ein Überwachungsorgan (nachstehend kurz auch: „ODV“ = Organismo di Vigilanza) eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, über die Einhaltung und das Funktionieren des Modells, seiner Protokolle sowie des Ethik- und Verhaltenskodexes, zu wachen.

Weitere Informationen über das Verwaltungsmodell finden Sie im Ethik- und Verhaltenskodex.