Mindestleistungen bei Streik

Entsprechend den Vorgaben zur Regelung des Streikrechtes, wahrt SAD die Mindestanforderungen innerhalb der festgelegten gesicherten Zeitintervalle, und zwar:

  • für den Schienenverkehrsdienst von 06:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr;
  • für den Busverkehr von 06:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

SAD wird die Fahrgäste zum Datum des Streiks und etwaigen Einschränkungen bzw. Änderungen am Dienst im Vorfeld gebührend informieren, auch über die Presse bzw. die Website (Hinweise an die Nutzer).