Allgemein gelten in den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbunds Südtirol, insbesondere für die Dienste der SAD, folgende Bestimmungen, die von den Fahrgästen zu beachten sind. Folgendes ist nicht gestattet:
- Das Betreten von Bereichen, die nicht-öffentlich sind und mit den entsprechenden Verbotsschildern gekennzeichnet sind;
- Das Beschädigen und Beeinträchtigen von Verkehrsmitteln, Haltestellen und Bahnhöfen.
- In den Zügen, Bussen und an den Bahnhöfen essen und trinken, wenn dies störend oder unangenehm für das Betriebspersonal oder die anderen Fahrgäste ist;
- Geladene Waffen, explosionsgefährliches bzw. entzündliches Material oder gefährliche Gegenstände ohne eigene Genehmigung der zuständigen Behörde mitzuführen; besagte Genehmigung ist dem SAD-Betriebspersonal vorzulegen.
- Den Dienst unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen in Anspruch zu nehmen bzw. während der Inanspruchnahme Alkohol oder Drogen zu sich zu nehmen;
- Das Rauchen auf Zügen und Bussen (aus Sicherheitsgründen auch elektronischer Zigaretten);
- Lärmen, Singen, Musikinstrumente oder audiovisuelle und andere Geräte verwenden und die anderen Fahrgäste stören;
- Laut telefonieren und die anderen Fahrgäste dabei stören;
- Werbung oder Handel zu betreiben, sowie sonstige Tätigkeiten zur Geldmittelbeschaffung;
- Meinungsumfragen oder Interviews ohne Genehmigung von SAD durchführen;
- Foto-, Ton- und Videoaufnahmen ohne Genehmigung von SAD sowie jede Art von Aufnahme mit sonstigen Geräten, einschließlich Mobiltelefonen, Tablets, usw. ohne Einwilligung der betreffenden Personen, seien dies Mitarbeiter der SAD oder Fahrgäste;
- Veranstaltungen bzw. Darbietungen ohne Genehmigung von SAD durchführen;
- Ohne berechtigte Notwendigkeit das Notsignal oder die Notbremse betätigen;
- Das Betätigen der Türnotentriegelung, außer in Notsituationen und mit entsprechender Anweisung des Betriebspersonals;
- Das Belegen der Sitze mit Gepäck oder Gegenständen; ausschließlich die dafür vorgesehenen Flächen benutzen.